Im Bereich der Leistungsabteilung werden Ihre Anträge auf Geldleistungen bearbeitet und entschieden und die Auszahlung der zustehenden Leistung durchgeführt.
Wichtig:
• Bei Neuantragstellung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen!
• Unser Jobcenter arbeitet mit der elektronischen Akte (eAkte). Übersandte Papierunterlagen werden nach dem Scanvorgang und Überführung in die eAkte nach 8 Wochen vernichtet.
Deshalb bitte nur Kopien einreichen, keine Originale!
Sie erreichen uns:
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09171/8508-59
Unsere
Öffnungszeiten:
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Neuantragstellung:
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Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth
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