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Wer Bürgergeld erhält, kann zusätzlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.
Nachstehend genannte Leistungen gelten mit einem Antrag auf Gewährung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hauptantrag) als beantragt und müssen nicht gesondert beantragt werden:
- Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausflüge von Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen von
Kindertagespflege, Kinderfreizeiten
- Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten (ohne Eigenanteil)
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern bzw. Kindern in Tageseinrichtungen oder in
Kindertagespflege (ohne Eigenanteil)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kosten für eine Lernförderung müssen separat beantragt werden. BuT-Leistungen können bei Nachweiseinreichung auch durch Geldleistungen ausbezahlt werden.
Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth
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