Bildung und Teilhabe


Wer Bürgergeld erhält, kann zusätzlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.


Nachstehend genannte Leistungen gelten mit einem Antrag auf Gewährung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hauptantrag) als beantragt und müssen nicht gesondert beantragt werden:

    -    Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausflüge von Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen von    

         Kindertagespflege, Kinderfreizeiten

    -    Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

    -    Schülerbeförderungskosten (ohne Eigenanteil)

    -    gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern bzw. Kindern in Tageseinrichtungen oder in

         Kindertagespflege (ohne Eigenanteil)

    -    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Kosten für eine Lernförderung müssen separat beantragt werden. BuT-Leistungen können bei Nachweiseinreichung auch durch Geldleistungen ausbezahlt werden.

Sie erreichen uns:


        09171/8508-0

        09171/8508-59

        





Unsere

Öffnungszeiten:


Montag - Freitag

08:00 - 12.00 Uhr


Mo, Di, Do

14:00 - 16:00 Uhr

nur nach Termin-vereinbarung


Neuantragstellung:


Montag - Freitag

08:00 - 11:00 Uhr

Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth

Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.

OK