Regelleistungen
Die Höhe der Regelbedarfe werden durch den Gesetzgeber jährlich angepasst.
Stand: 01.01.2023
Veränderung gegenüber 2022 in Klammern
Regelbedarfsstufe 1:
Alleinstehende / Alleinerziehende 502 Euro (+53 Euro)
Regelbedarfsstufe 2:
volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft 451 Euro (+47 Euro)
Regelbedarfsstufe 3:
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 402 Euro (+42 Euro)
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 402 Euro (+42 Euro)
Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (+44 Euro)
Regelbedarfsstufe 5:
Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro (+37 Euro)
Regelbedarfsstufe 6:
Kinder von 0 bis 5 Jahren 318 Euro (+33 Euro)
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