Regelleistungen
Die Höhe der Regelbedarfe/des Sozialgelds werden durch den Gesetzgeber jährlich angepasst.
Stand: 01.01.2022
Veränderung gegenüber 2021 in Klammern
Regelbedarfsstufe 1:
Alleinstehende / Alleinerziehende 449 Euro (+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 2:
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 404 Euro (+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3:
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro (+3 Euro)
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro (+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro (+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 5:
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro (+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 6:
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro (+2 Euro)
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